Donnerstag, Juli 17, 2008

Spitze Begründung: BGH erlaubt Firmen-Werbung per Fax und Mail

Wenn Firmen ihrer Impressumspflicht nachkommen, stimmen sie damit der unverlangten Zusendung von Werbesendungen und anderen Angeboten zu ... ob das auch für unverlangte und unerwünschte Werbe- und Call-Center Anrufe gilt, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Ist das nun eine Aufforderung an Unternehmen die Impressumspflicht ignorieren oder den Verbrauch von Papier zu fördern, Papiertonnen füttern und Zeit zu verplempern? Oder eine Aufforderung an den Gesetzgeber
den Schutz gegen Fax- oder Mailwerbung für Unternehmen im Wettbewerbsrecht neu zu regeln.

via zeit online