"Wichtig ist aus Sicht von BITKOM und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Leitfaden eindeutig hervor. „Die Nationalbibliothek kommt auf die Betreiber entsprechender Webseiten zu“, erklärt Scheer. „Niemand muss ein Bußgeld befürchten, wenn er von sich aus nichts unternimmt.“ Auch müsse sich niemand vorab von der Ablieferungspflicht befreien lassen.Download Leitfaden (PDF)
Die Richtlinien sollen bei Bedarf weiter aktualisiert werden ..."
Zur Pressemitteilung vom 1. April 09