II. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (im Kabinett beschlossen)
III. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Bundestag beschlossen (PDF)
(293 Stummen dafür, 243 dagegen, 3 Enthaltungen) 1. März 2013
IV. Das Leistungschutzrecht wurde im Bundesrat durchgewinkt
(nur SH, HB, BW, RP haben für ein Verschieben in den Vermittlungsausschuß gestimmt) 22. März 2013
Hier der 3. Entwurf zum LSR der heute (29. August 2012) vom Bundeskabinett verabschiedet wurde...
"Abweichend vom gewerbe- oder steuerrechtlichen Gewerbebegriff erfasst die Zugänglichmachung „zu gewerblichen Zwecken“ jede Zugänglichmachung, die mittelbar oder unmittelbar der Erzielung von Einnahmen dient sowie jede Zugänglichmachung, die im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit steht."
"Ist z. B. ein Blogger hauptberuflich als freiberuflicher Journalist tätig und setzt er sich auf seinem Blog mit seinem Schwerpunktthema auseinander, dann handelt er, wenn er hierbei Presseerzeugnisse von Dritten nutzt, zu gewerblichen Zwecken ..."
"Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses. Hier kann nichts anderes gelten, als das, was der Bundesgerichtshof mit Blick auf das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller in seinem Urteil „Metall auf Metall“ (Urteil vom 20.11.2008, Az. I ZR 112/06) ausgeführt hat ..."
Es bleibt dabei, ich habe keine Zeit und keine Lust diese schwammig und schlampig formulierten Rechtsnormen vor Gericht mit weiterzuentwickeln.
III. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (auf dem Weg zum Bundestag und Bundesrat)
((folgt))
Nachtrag 6-Sept-2012
Verlage, welche ein #LSR Presse unterstützen 1 | 2 | 3
Verlage, welche ein #LSR Presse nicht unterstützen 1 |
Leistungschutzrecht.info IGEL Unterstützer 1 |